EU-Lieferkettenrichtlinie

In den letzten Jahren war der Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) vor allem bei den Sitzungen der Europäischen Betriebsräte von Unternehmen mit Sitz in Deutschland im Fokus.

Dieses umfangreiche deutsche Wort sorgte zunächst für Stirnrunzeln in den Dolmetscherkabinen, insbesondere für jene Dolmetscherinnen und Dolmetscher, die es in Sprachen übertragen mussten, in denen ein ganzer Satz erforderlich ist, um zu erklären, was die deutsche Sprache mit einem einzigen Wort ausdrücken kann.

Mittlerweile hat sich auch die Europäische Union mit dem Thema der menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten für eine verantwortungsvolle Unternehmensführung beschäftigt.

Am 15. März haben die EU-Mitgliedsstaaten  mit qualifizierter Mehrheit für die europäische Lieferkettenrichtlinie, die sogenannte Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) gestimmt.

Diese Richtlinie hat sich zum Ziel gesetzt, europaweit eine nachhaltige und verantwortungsvolle Unternehmensführung bei weltweit agierenden Unternehmen zu fördern. Gleichzeitig will man auch gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle EU-Unternehmen schaffen, die weltweit Profite erwirtschaften.

Die Richtlinie stellt ein entscheidender Meilenstein für den Schutz von Menschenrechten, Umwelt und menschenwürdiger Arbeit, vor allem gegen Kinder- und Zwangsarbeit dar.

Um in Kraft zu treten, braucht diese Richtlinie noch die Zustimmung des EU-Parlaments. Danach werden alle EU-Mitgliedstaaten verpflichtet sein, sie in nationales Recht umzusetzen. Somit wird dieses Thema uns in zahlreichen Sitzungen noch begleiten.

Wie nennt man diese Richtlinie in einigen EU-Sprachen:

EN Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD oder CS3D)

FR Directive sur le devoir de vigilance des entreprises (CSDDD oder CS3D)

ES Directiva sobre Diligencia Debida de las Empresas en materia de Sostenibilidad (DDDES)

IT Direttiva UE sulla due diligence delle imprese in materia di sostenibilità (CSDDD oder CS3D)

Revision der EBR-Richtlinie

Am 2. Februar 2023 hat das Europäische Parlament in seinem Plenum den legislativen Initiativbericht zur Revision der Richtlinie 2009/38/EG (EBR-Richtlinie) beschlossen.

Die Europäische Kommission hat somit bis zum 31. Januar 2024 Zeit, einen Vorschlag für die Überarbeitung der EBR-Richtlinie vorzulegen „um deren Ziele, Begriffsbestimmungen und Verfahren zu präzisieren, das Recht der Arbeitnehmervertreter auf Unterrichtung und Anhörung, insbesondere während Umstrukturierungsprozessen zu stärken“.

Die erste Phase der Anhörung der europäischen Sozialpartner seitens der Europäischen Kommission hat bereits im April 2023 begonnen.

Das Europäische Parlament betont dass, „gut funktionierende Europäische Betriebsräte eine wichtige Rolle spielen, wenn es darum geht, die ordnungsgemäße Verwaltung multinationaler Unternehmen sicherzustellen“ .

Die Überarbeitung der Richtlinie soll folgende Ziele verfolgen:

  • Sicherstellung einer rechtzeitigen und aussagekräftigen Anhörung
  • Stärkung der subsidiären Vorschriften
  • Präzisierung des Geltungsbereichs der Vertraulichkeit
  • Verbesserung der Streitbeilegung
  • Einführung wirksamer, abschreckender und verhältnismäßiger Sanktionen
  • Beendigung der Ausnahmeregelung für Vereinbarungen aus der Zeit vor der Richtlinie
  • Sicherstellung des Zugangs zur Justiz

Wir von EBR-DOLMETSCHEN sind gespannt auf den Vorschlag der Kommission und stehen immer bereit Unternehmen und Betriebsräte bei Ihrem Dialog zu unterstützen.

 

Quellen

https://germany.representation.ec.europa.eu/news/mehr-rechte-fur-beschaftigte-kommission-startet-anhorung-der-sozialpartner-zu-europaischen-2023-04-11_de

https://www.europarl.europa.eu/doceo/document/TA-9-2023-0028_DE.html

Sonderregelung für die Gestaltung von EBR- und SEBR-Sitzungen als Videokonferenz

Seit der Veröffentlichung der Sonderregelung im Bundesgesetzblatt dürfen in der Coronazeit EBR- und SEBR-Sitzungen ausnahmsweise auch als Videokonferenz stattfinden. Somit ist es möglich, auch in dieser Zeit mit Reiseeinschränkungen Betriebsratsarbeit weiter zu betreiben. Die Sitzungen sind weiterhin vertraulich, sodass keiner Zugang zu den Inhalten hat und Aufzeichnungen unzulässig sind. Besondere Verhandlungsgremien können sich ebenfalls über Videokonferenz treffen, wenn sie eine EBR-Vereinbarung aushandeln, jedoch nicht bei SE-Verhandlungen. Die Sonderregelung gilt bis zum 31. Dezember 2020 und nur wenn der EBR/SEBR deutschem Recht unterliegt. 

Wenn Sie mehr über simultan gedolmetschte Videokonferenzen erfahren möchten, kontaktieren Sie uns. Wir freuen uns, Sie ausführlich zu beraten. 

Remote Interpreting im Zeitalter des Corona-Virus

Die rasche Verbreitung des Corona Virus hat bereits Folgen für das Konferenz- und Tagungsgeschäft mit sich gebracht. Viele Firmen haben ihre Meetings und Konferenzen der nächsten Wochen absagesagt. Die Gesundheit hat natürlich Priorität, aber um nicht ganz auf wichtige Treffen zu verzichten kann man mittlerweile zu zuverlässigen Remote-Interpreting Lösungen greifen.

Aber damit die Veranstaltungen trotzdem erfolgreich sind und wir Konferenzdolmetscher unseren Beruf weiterhin auf eine professionelle Art und Weise ausüben können, müssen einige grundlegende Standards bei der Video- und Tonübertragung eingehalten werden.

Es gibt mittlerweile sehr gute Remote-Interpreting Lösungen die Kunden ermöglichen ihre Veranstaltungen über das Internet zu streamen. Interpreteam unterstützt Sie gerne dabei die richtige Lösung für Ihren Event zu finden!

Dolmetscher für Europäische Betriebsräte: Ein Interview mit unserem Technikpartner PCS

Beginnend mit diesem Interview mit unserem Partner für die Dolmetschtechnik, möchten wir eine Reihe von Beiträgen einleiten, die den Titel „Dolmetscher für europäische Betriebsräte“ trägt und die wichtigsten Aspekte der Dolmetschtätigkeit bei Betriebsräten näher durchleuchtet.

Wir werden uns mit verschiedenen Themen beschäftigen, die im Zusammenhang mit den Eurobetriebsratssitzungen stehen:  Dolmetschkabinen, Räumlichkeiten, Zusammensetzung der Delegationen, Herausforderungen bei der Verdolmetschung usw.

In diesem ersten Beitrag haben wir uns mit der Technik befasst und haben den Düsseldorfer Geschäftsstellenleiter von PCS Konferenztechnik, Herrn Geißler, interviewt. Herr Geißler hat uns wichtige Informationen bezüglich der Anmietung der Dolmetschtechnik für Konferenzen/EBR-Sitzungen gegeben.

Wenn Sie sich für ein bestimmtes Thema interessieren, können Sie gerne einen Hinweis dazu in die Kommentare eintragen und wir werden es für Sie vertiefen und einen Artikel darüber schreiben.

Wir wünschen Ihnen eine angenehme und spannende Lektüre.

Ihr EBR-Dolmetschen Team!

Fragen zu Europäischen Betriebsräten

1)       EBR-Dolmetschen: Wie häufig sind Eurobetriebsräte im Vergleich zu anderen Arten von Aufträgen, bei denen Dolmetscher im Einsatz kommen?

Antwort PCS: Die EBR Sitzungen machen etwa 5% der gesamten Aufträge beim Verleih unserer Konferenztechnik aus.

2)       EBR-Dolmetschen: Ihrer Erfahrung nach, welche Sprachen werden meistens bei einer EBR-Sitzung benötigt? Hat sich im Laufe der Zeit etwas geändert?

Antwort PCS: Neben den Standardsprachen Englisch, Französisch, Deutsch, Italienisch und Spanisch kommen vermehrt auch Türkisch, Slowakisch, Tschechisch, Polnisch und Ungarisch hinzu.

3)       EBR-Dolmetschen: Wie lange im Voraus sollte man die Technik buchen, damit es zu keinen Engpässen kommt?

Antwort PCS: Sobald der Termin feststeht, sollte man die Technik schon einmal bei dem Anbieter von Konferenztechnik anfragen, dann sind die Eckdaten wenigstens schon im System des Dienstleisters. Ansonsten ist ein Vorlauf einer Anfrage von etwa zwei Monaten vor der Tagung zu empfehlen. Die Beauftragung sollte dann 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn vorliegen.

Fragen zur Technik

4)       EBR-Dolmetschen: Welche grundlegende technische Ausstattung wird bei einem Simultaneinsatz mit Dolmetschkabinen benötigt?

Antwort PCS: Für EBR Sitzungen eignet sich eine Diskussionsanlage mit Tischsprechstellen. So hat jeder Teilnehmer ein Mikrofon am Platz und die Dolmetscher können jeden Teilnehmerbeitrag gut in ihren Kabinen hören. Idealerweise haben die Sprechstellen auch gleich einen Kopfhöreranschluss, damit die Teilnehmer ihre gewünschte Sprache an diesen abgreifen können. Zusätzliche Empfänger (Funk oder Infrarot) können somit entfallen. Neben dieser Mikrofonkette werden noch ISO-genormte Dolmetscherkabinen samt Dolmetscherpulten und Headset für die Dolmetscher nötig, eine kleine Lautsprecheranlage, eventuell ein Ansteckmikrofon für Vorträge und ein Mischpult für den guten Ton.

5)       EBR-Dolmetschen: Worauf sollte man achten, wenn man eine Technikfirma beauftragt?

Antwort PCS: Wichtig vor allem für die Dolmetscher ist, dass der Dienstleister ausgebildetes und gut geschultes Fachpersonal einsetzt (z.B. Fachkraft für Veranstaltungstechnik) und sich an die nötigen Gesetzesvorgaben hält. Da wären unter anderem das Arbeitszeitgesetz, die Fahrpersonalverordnung und natürlich die Versammlungsstättenverordnung. Neben der Tagungsstätte ist nämlich auch der Veranstalter mit in der Haftung. Seien Sie wählerisch bei der Auswahl des Technikdienstleisters und fragen Sie diesbezüglich nach.

6)       EBR-Dolmetschen: Wie lange braucht man, um z. B. 10 Kabinen aufzubauen?

Antwort PCS: Das hängt in erster Linie von dem Veranstaltungsort und den lokalen Ladewegen ab. Gehen wir von guten Bedingungen aus, dann braucht man für den Komplettaufbau inkl. Technikcheck ca. 6 – 7 Stunden.

7)       EBR-Dolmetschen: Ab wie viele Kabinen ist die Anwesenheit von zwei Technikern notwendig?

Antwort PCS: Ab ca. 6 Kabinen macht es Sinn, zwei Techniker einzusetzen, damit sich ein Techniker komplett um den Ton kümmert und der zweite ein Auge (oder besser: ein Ohr) auf die Dolmetscher und Übertragung der Verdolmetschung hat.

8)       EBR-Dolmetschen: Gibt es einen Unterschied zw. Dolmetscher-Kopfhörern und herkömmlichen Kopfhörern, die z. B. zum Musik hören eingesetzt werden?

Antwort PCS: Grundsätzlich sind professionelle Dolmetscherheadsets oder –kopfhörer von Sennheiser, Beyerdynamic u.a. speziell zur Sprachübertragung konzipiert. Die Sprachverständlichkeit ist damit deutlich besser als mit herkömmlichen Kopfhörern. So sind zum Beispiel auch die bei Dolmetschern sehr beliebten Kopfhörer von Bang & Olufsen vielleicht in Sachen Tragekomfort ganz angenehm, aber eigentlich eignen sich diese nicht wirklich für den Einsatz bei Sprache. Gute Konferenztechnikanbieter haben daher also die etwa 400 Euro teuren eingangs erwähnten Profi-Headsets in ihren Kabinen. Grundsätzlich haben sich Headsets, also eine Kombination von Kopfhörer und Mikrofon (ähnlich eines Piloten-Headsets), auch deswegen bewährt, weil der Besprechungsabstand des Dolmetschers zum Mikrofon konstant bleibt, auch wenn dieser sich in der Kabine bewegt. So erhalten die Teilnehmer auf ihren Kopfhörern immer einen gleichbleibenden Pegel ohne unangenehme Schwankungen. Bringt der Dolmetscher dennoch seinen eigenen Kopfhörer mit, so kann er diesen benutzen, wenn das eingesetzte Dolmetscherpult den Anschluss dieses Kopfhörers erlaubt. Eventuell ist dazu ein entsprechender Adapter notwendig, zusätzlich sollte die Impedanz des Kopfhörers an das Dolmetscherpult angepasst werden für ein bestmögliches Hörergebnis.

Rückblick auf die Geschichte der Mitbestimmung in Europa

Die Europäische Union hat am vorletzten Wochenende ihren 60. Geburtstag gefeiert. Immer häufiger wird sie für das Elend unserer Welt (entfesselte Globalisierung, steigende Arbeitslosigkeit usw.) und für die strengen Sparmaßnahmen nach der Krise verantwortlich gemacht.

Mit diesem Beitrag möchten wir uns davon abwenden und stattdessen ihre Verdienste und Erfolge feiern, angefangen bei der Mitbestimmung.

Schon der Gründung der EU standen Werte wie Solidarität, Beteiligung, Freiheit und Demokratie zugrunde.

Das Ziel der Römischen Verträge war gemeinsam zu mehr Wohlstand zu gelangen. Aus diesem Grund maßen die Gründungsmitglieder der EWG dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) großen Wert bei. Wirtschaft- und Sozialpolitik stellten einen wichtigen Baustein im europäischen Konstruktionswerk dar.

Auch die Idee der Mitbestimmung stand schon vor 60 Jahren an der Wiege der europäischen Einigung und wurde mit der Zeit stetig weiterentwickelt. So hat das im EU-Vertrag von Maastricht (1992) verankerte Sozialpartnerverfahren gesetzgeberische Mitwirkungsbefugnisse der EU-Sozialpolitik gewährt.

Um tatsächlich das Ziel des Fortschritts und Zusammenhalts zu erreichen, musste man aber auch Unternehmen mit einbeziehen. Es folgte also im Jahre 1994 die Europäische Betriebsratsrichtlinie (EBR), die den europäischen Arbeitnehmern zum ersten Mal ermöglichte, in grenzüberschreitend tätigen Unternehmen der Europäischen Union, eigene Arbeitnehmervertretungen zu bilden. So begann die Erfolgsgeschichte der europäischen Betriebsräte, die einen wichtigen Beitrag zum sozialen Dialog innerhalb Europas leisten.

Das Recht auf Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer wurde im Jahr 2000 als garantiertes, geschütztes Grundrecht in der EU-Grundrechtecharta verankert und wurde mit dem EU-Vertrag von Lissabon rechtsverbindlich.

Die Mitbestimmung hat in jedem Land der EU verschiedene Ausprägungen, dennoch garantiert sie die faire Konfliktgestaltung und den Interessenausgleich zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

Wenn die EU das Vertrauen der europäischen Bürger zurückgewinnen will und den populistischen Kräfte in der Gesellschaft entgegenwirken will, muss sie sich verstärkt zu den Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechten und zur Stärkung der sozialen Grundrechte bekennen.

Jedenfalls wünschen wir der EU alles Gute zum 60. Geburtstag!

Rednertipps bei einem Europäischen Betriebsrat

Politiker, EU-Abgeordnete oder berühmte Persönlichkeiten sind es gewohnt, während Ihrer Arbeit, Dienstreisen oder Fernsehauftritte, mit Dolmetschern zusammen zu arbeiten.

Wenn ein Eurobetriebsrat gegründet wird und das besondere Verhandlungsgremium zum ersten Mal tagt, ist es für die meisten Teilnehmer eine neue, ungewohnte Situation. Es werden unterschiedliche Sprachen gesprochen und hinter ihren Rücken stehen Kabinen, in denen Konferenzdolmetscher das Gesprochene übersetzen.

Wir haben es in unserem Berufsleben häufiger erlebt: Der eine oder andere Teilnehmer kommt vor Beginn der Sitzung oder während der ersten Pause auf uns Dolmetscher zu und fragt, was er bei dieser neuen Situation zu beachten habe und wie er sprechen soll.

Deshalb haben wir nachfolgend ein paar Informationen und ein paar Tipps zusammengefasst, die für EBR-Neulinge von Nutzen sein können.

Sprechtempo:

  • Sie brauchen nicht extra langsam sprechen. Ein normales Sprechtempo ist für die Dolmetscher überhaupt kein Problem. Dolmetscher übertragen nicht nur Worte, sondern auch Inhalte und auf Grund der verschiedenen Sprachstrukturen kann es sogar hinderlich sein, wenn wegen der Langsamkeit der Sinn des Satzes nicht sofort eindeutig sein sollte.
  • Sprechen Sie jedoch nicht zu schnell. In der Regel sind frei gesprochene Reden etwas redundant und enthalten kurze Denkpausen, die dem Redner erlauben, seine Gedanken zu organisieren und mit seiner Botschaft fortzugehen. Anders ist es bei vorgelesenen Texten. Da braucht der Redner keine Denkpausen mehr, weil er den Text schon ausformuliert hat und am Text lange gefeilt hat. Vor allem, er muss nicht über das nachdenken, was er zu sagen hat. Deshalb neigen alle Menschen dazu, beim Ablesen schneller zu sprechen. Bevor Sie mit dem Vorlesen beginnen, machen Sie es sich noch einmal bewusst, dass sowohl die Dolmetscher als auch die Teilnehmer den Text und die darin enthaltenen Informationen und Zahlen zum ersten Mal hören. Es ist für das Verständnis von Vorteil, wenn Sie ab und zu eine kurze Pause einlegen. Auch der Protokollant wird Ihnen dankbar sein!

 

Umgang mit der Technik:

  •  Damit die Kommunikation bei der EBR-Sitzung einwandfrei verläuft, verfügt jeder Teilnehmer über ein Mikrofon und einen Kopfhörer. Über den Kopfhörer kann der Teilnehmer immer der Verdolmetschung in der eigenen Sprache folgen und wenn er eine Frage oder eine Anmerkung hat, kann er das Mikro einschalten und in seiner Muttersprache sprechen. Das Mikro beim Sprechen immer einschalten: Die Dolmetscher sitzen in schalldichten Kabinen und können nur das hören und übersetzen, was über das Mikrofon gesagt wird.
  • Das Mikrofon nach dem Sprechen ausschalten: Wenn mehrere Mikrofone gleichzeitig an sind, entstehen Störgeräusche.
  • Den Kopfhörer nicht in unmittelbare Nähe des Mikrofons stellen: Dies kann zu Rückkopplungsgeräuschen führen.
  • Pusten Sie nicht in das Mikrofon oder klopfen Sie nicht darauf, um zu testen, ob es funktioniert: die Dolmetscher und andere Teilnehmer könnten Kopfhörer anhaben und das Geräusch verstärkt hören
  • Behalten Sie den Kopfhörer in Ihrer Nähe auch wenn Sie einen längeren Vortrag halten: Jemand könnte Ihnen eine Frage in einer Fremdsprache stellen. Somit könnten Sie die Verdolmetschung hören.

 Besonderheiten bei der Verdolmetschung:

  •  Jede Sprache hat einen eigenen Kanal: Achten Sie darauf, dass Sie den Empfänger auf die Sprache eingestellt haben, die Sie hören möchten.
  • Die Verdolmetschung geschieht mit leichter Zeitverzögerung: Nachdem Sie fertig gesprochen haben, wundern Sie sich also nicht, wenn die Rückmeldung nicht sofort sondern erst nach einigen Sekunden kommt.

So! Das sind die wichtigsten Informationen, die man für die erste EBR-Sitzung braucht. Wir hoffen, dass Ihnen die Arbeit in diesem internationalen Gremium dank der Hilfe von professionellen Konferenzdolmeschern Spaß machen wird!

Geschichten aus der Praxis in witzigem Cartoon-Gewand

Kurz vor der Sommerpause möchten wir Ihnen eine anregende Urlaubslektüre empfehlen. Egal ob Sie dieses Buch am Strand oder auf dem Balkon lesen werden, wird es Sie zum schmunzeln bringen. Die Geschichten sind alle aus der betrieblichen Praxis genommen und werden mit tollen Bildern und Humour erzählt. Eine tolle Gelegenheit für alle, die mit einem Betriebsrat zu tun haben, sich mit Erfahrungen aus der Betriebsratsarbeit auseinanderzusetzten und ein bisschen dazu zu lernen.

Ein Buch, das in keinem Betriebsratsbücherregal fehlen sollte.

Die Zukunft der britischen EBR- und SE BR Mitglieder nach dem Brexit-Referendum

Am 23. Juni 2016 haben sich die Bürger des Vereinigten Königreichs für den Austritt aus der Europäischen Union entschieden.

Nun ist es noch unklar wie sich der Brexit auf international tätige Firmen und auf das Leben der Arbeitnehmer auswirken wird.

Die britischen Gewerkschaften haben lang für den Verbleib Englands in der EU geworben. Sie versuchten zu erklären, dass die EU dem Vereinigten Königsreich Vorteile gebracht hat u.a. Verbesserungen bezüglich Mutterschutz, Arbeitszeit, Urlaub und viel mehr. Der britische Gewerkschaftsbund schätzte, dass ein Brexit vier Millionen Arbeitsplätze in UK gefährden würde.

Schlechte Nachrichten für die Mitbestimmung

Laut Angaben der IG-Metall könnte ein Austritt des Vereinigten Königreichs Einschnitte für die Mitbestimmung bewirken. Auf dem Kongress von IndustriAll Europe am 8. und 9. Juni wurden die Folgen des Brexit intensiv diskutiert. Die britischen Gewerkschaften Unite, Community und GMB sowie der Dachverband TUC haben eine Informationskampagne gegen den Brexit ins Leben gerufen, die von IndustriAll unterstützt wurde.

IndustrieAll befürchtet, dass der Brexit eine Gefahr für die Beschäftigten in ganz Europa darstellen würde.

Bisher hatten die britischen Arbeitnehmer durch die EU-Richtlinie zum Europäischen Betriebsrat und die Richtlinie zur Europäischen Aktiensgesellschaft SE das Recht diesen europäischen Gremien anzugehören. Es geht um die Frage, wie sich der Brexit auf die Mandate auswirkt, die mit Kolleginnen oder Kollegen aus dem Vereinigten Königreich besetzt sind, denn ohne Mitgliedschaft in der EU hätten die britischen Mitglieder von Eurobetriebsräten und SE-Betriebsräten kein Recht auf Information und Konsultation zu Maßnahmen, die die Konzernleitung in Großbritannien plant oder trifft.

Übergangsphase

Ab dem Zeitpunkt zu dem die britische Regierung den Austrittsantrag nach Artikel 50 Absatz 2 des EU-Vertrages stellt, läuft eine zweijährige Frist. In dieser Zeit werden die EU und die britische Regierung die Bedingungen des Austritts verhandeln. Bis zum Abschluss dieser Verhandlungen, die max. 2 Jahre dauern dürfen, bleibt die Rechtslage unverändert.

Die Mandate der EBR- und SE BR-Mitglieder bestehen also bis auf weiteres fort.

Bei einem Austritt von UK ist die Möglichkeit zu prüfen, ob die Vereinbarungen anzupassen werden könnten, um UK weiterhin in den Geltungsbereich der Vereinbarung einzubeziehen. Bei einer SE ist diese Einbeziehung von „Drittländern“ rechtlich möglich, ebenso nach § 1 Absatz 3 EBG-Gesetz.

Fazit:

Was sich durch einen Austritt Großbritanniens ändert, hängt vom Ausgang der Austrittsverhandlungen zwischen der EU und der britischen Regierung ab und davon ab, ob der britische Gesetzgeber das in Großbritannien umgesetzte europäische Recht beibehält.

 

Quellen:

https://www.igmetall.de/brexit-was-kommt-da-auf-uns-zu-22233.htm

http://frankfurt-am-main.verdi.de/themen/nachrichten/++co++9e0e86da-442a-11e6-b347-525400ed87ba

Wie funktioniert das Dolmetschen bei einem EBR?

Im heutigen Beitrag beschreiben wir kurz und prägnant, wie die Verdolmetschung eines Europäischen Betriebsrates/eines SE-Betriebsrats funktioniert.

Nehmen wir an, ein Unternehmen hat den Hauptsitz in Deutschland und Filialen in Frankreich und Italien.

Der deutsche Betriebsrat stößt nach Prüfung der erforderlichen Voraussetzungen die Verhandlungen für die Gründung eines EBRs an.

Die Mitglieder des Besonderen Verhandlungsgremiums werden zu einer Sitzung nach Deutschland eingeladen.

Es muss dafür gesorgt werden, dass die Mitglieder des BVG sich trotz der sprachlichen Barrieren untereinander und mit der Zentralen Leitung verständigen können.

Gerade da werden die Leistungen von professionellen Konferenzdolmetschern gefragt.

Im oben genannten Fall werden drei Sprachen gesprochen: Deutsch, Italienisch und Französisch.

Die Sprache die am meisten gesprochen wird ist Deutsch; der deutsche Betriebsrat hat die Verhandlungen angestoßen, die Zentrale Leitung sitzt in Deutschland und wird mit höchster Wahrscheinlichkeit auf Deutsch kommunizieren.

Man muss also garantieren, dass das Deutsche ins Italienische und Französische gedolmetscht wird.

Auch die französischen und italienischen Delegierten werden jedoch Fragen und Anmerkungen haben. Man braucht also auch eine Verdolmetschung aus dem Französischen und Italienischen ins Deutsche und aus dem Italienischen ins Französische und andersrum. Dies soll alles gleichzeitig geschehen, damit alle Teilnehmer dem Gesagten folgen können und an der Diskussion teilnehmen können.

Es werden also Italienisch-Simultandolmetscher benötigt, die aus dem Deutschen ins Italienische und andersrum dolmetschen und Französisch-Simultandolmetscher, die aus dem Deutschen ins Französischen und andersrum dolmetschen. Wenn ein italienischer Delegierte spricht, müssen die deutschen und französischen Kollegen verstehen was er sagt.

Der Italienisch-Dolmetscher wird also aus dem Italienischen ins Deutsche dolmetschen, der Französisch Dolmetscher nimmt die deutsche Verdolmetschung und überträgt sie ins Französische.

Pro Sprache benötigt man mind. 2 Dolmetscher. Diese wechseln sich ca. alle 30 Minuten ab, da das Simultandolmetschen eine sehr anstrengende Tätigkeit ist und ein hohes Maß an Konzentration fordert.

Die Dolmetscher sitzen in schalldichten Kabinen im selben Raum wie die Teilnehmer (der EBR-Sitzung). Die Dolmetschkabine ist ein unabdingbares Arbeitsmittel für Simultandolmetscher. In unserem Fall werden die ganze Zeit 3 Sprachen gleichzeitig gesprochen (wenn mehrere Länder vertreten sind, kann man auch 15 oder mehr Sprachen haben). Im Konferenzraum sind viele Hintergrundgeräusche zu hören wie z. B. Beamer, Klimaanlage, Menschen die sich Wasser einschenken, mit Gläsern klappern oder den Kaffe rühren etc… Ohne eine schalldichte Kabine würden sich der Redner und die Dolmetscher gegenseitig stören, das Hörverständnis wäre gefährdet und weder die Teilnehmer noch die Dolmetscher könnten sich konzentrieren.

Für das Gelingen der eigenen Veranstaltung sind also nicht nur erfahrene und professionelle Konferenzdolmetscher unabdingbar, sondern auch eine zuverlässige Konferenztechnik.

Das alles bekommen Sie von uns aus einer Hand.