Neue EBR-Richtlinie: Mehr Dialog, Rechtssicherheit und Transparenz für Europäische Betriebsräte
Die Europäische Union hat eine überarbeitete Richtlinie für Europäische Betriebsräte (EBR) verabschiedet, die den transnationalen Dialog zwischen Unternehmen und Beschäftigten stärken soll. Dennis Radtke, MdEP und Berichterstatter zur EBR-Richtlinie, fasst es zusammen:
Die EBR-Revision stärkt Dialog, Rechtssicherheit und Wettbewerbsfähigkeit ohne Eingriff in nationale Systeme.
Ziel der Revision
Die neue Richtlinie verfolgt das Ziel, ein einheitliches rechtliches Fundament für alle EBR zu schaffen und dabei Transparenz, Partizipation und Rechtssicherheit zu erhöhen. Gleichzeitig bleibt den Mitgliedstaaten Spielraum, nationale Besonderheiten zu wahren.
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Wesentliche Neuerungen
Betriebsvereinbarungsgesetz (BVG)
• Schneller Start: Erste EBR-Sitzung muss innerhalb von sechs Monaten nach Einrichtung stattfinden.
• Regelmäßige Treffen: Ausreichende Anzahl von Sitzungen wird vorgeschrieben, mindestens zwei persönliche Sitzungen pro Jahr, Online-Treffen in Ausnahmefällen möglich.
• Recht auf Rechtsbeistand: Mitglieder können juristischen Beistand in Anspruch nehmen, Kosten trägt das Management.
• Vereinbarungen über Sitzungsformate: Die Richtlinie fordert, dass das Format der Sitzungen klar definiert wird.
• Verhandlungsflexibilität: Artikel 6 und 14 ermöglichen Verhandlungen über Punkte, die nicht mit der Richtlinie übereinstimmen.
Beherrschendes Unternehmen
• Franchising: Wird als möglicher Teil des beherrschenden Unternehmens erwähnt (Präambel).
Unterrichtung und Anhörung
• Stellungnahme: EBR erhält Recht auf Anhörung, Stellungnahme und eine begründete schriftliche Antwort, bevor Entscheidungen umgesetzt werden.
Transnationale Angelegenheiten
• Auswirkungen auf mehrere Länder: Das EBR muss alle potenziellen Auswirkungen auf andere Länder prüfen, auch wenn dies nur „vernünftigerweise zu erwarten“ ist.
Vertraulichkeit
• Risikomanagement: Die Dauer der Vertraulichkeit muss begründet werden.
• Beschwerdeverfahren: Diese müssen eine angemessene Unterrichtung und Anhörung ermöglichen, jedoch kein automatisches Recht auf Weitergabe an lokale Vertreter*innen oder Gewerkschaften bieten.
Verbindung zwischen EBR und lokaler Ebene
• Information und Zugang: Lokale Vertreterinnen und Mitarbeiterinnen müssen vor und nach Sitzungen informiert werden.
• Zugang zur Justiz: Effektiver Rechtszugang ohne finanzielle Einschränkungen, inklusive Sanktionen bei Verstößen.
• Geschlechterparität: Bemühungen, einen Frauen-/Männeranteil von 40 % zu erreichen, wobei eine Erklärung erforderlich ist, falls dies nicht gelingt.
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Subsidiäre Vorschriften (EBR-Kraft-Gesetz)
• Sitzungen: Zwei persönliche Treffen pro Jahr, Online-Option in Ausnahmefällen.
• Konsultationsthemen: Qualifikations- und Ausbildungspolitik, Umgang mit Veränderungen, Umstrukturierungen, grüne und digitale Transformation, Arbeitsbedingungen.
• Experten: Keine Begrenzung der Zahl der Sachverständigen; Vertreter der Europäischen Gewerkschaftsföderationen (ETUF) dürfen teilnehmen.
Fazit
Die neue EBR-Richtlinie bietet sowohl Beschäftigten als auch Unternehmen klare Regeln für einen effektiven, transnationalen Dialog. Sie stärkt das Recht auf Information, Anhörung und Rechtsbeistand und fördert eine transparente, partnerschaftliche Zusammenarbeit über nationale Grenzen hinweg. Für Unternehmen bedeutet dies: frühzeitige Vorbereitung und klare Strukturen für die EBR-Arbeit sind entscheidend, um sowohl Compliance als auch ein gutes Arbeitsklima sicherzustellen.
