Revision der EBR-Richtlinie
Am 2. Februar 2023 hat das Europäische Parlament in seinem Plenum den legislativen Initiativbericht zur Revision der Richtlinie 2009/38/EG (EBR-Richtlinie) beschlossen.
Die Europäische Kommission hat somit bis zum 31. Januar 2024 Zeit, einen Vorschlag für die Überarbeitung der EBR-Richtlinie vorzulegen „um deren Ziele, Begriffsbestimmungen und Verfahren zu präzisieren, das Recht der Arbeitnehmervertreter auf Unterrichtung und Anhörung, insbesondere während Umstrukturierungsprozessen zu stärken“.
Die erste Phase der Anhörung der europäischen Sozialpartner seitens der Europäischen Kommission hat bereits im April 2023 begonnen.
Das Europäische Parlament betont dass, „gut funktionierende Europäische Betriebsräte eine wichtige Rolle spielen, wenn es darum geht, die ordnungsgemäße Verwaltung multinationaler Unternehmen sicherzustellen“ .
Die Überarbeitung der Richtlinie soll folgende Ziele verfolgen:
- Sicherstellung einer rechtzeitigen und aussagekräftigen Anhörung
- Stärkung der subsidiären Vorschriften
- Präzisierung des Geltungsbereichs der Vertraulichkeit
- Verbesserung der Streitbeilegung
- Einführung wirksamer, abschreckender und verhältnismäßiger Sanktionen
- Beendigung der Ausnahmeregelung für Vereinbarungen aus der Zeit vor der Richtlinie
- Sicherstellung des Zugangs zur Justiz
Wir von EBR-DOLMETSCHEN sind gespannt auf den Vorschlag der Kommission und stehen immer bereit Unternehmen und Betriebsräte bei Ihrem Dialog zu unterstützen.
Quellen
https://www.europarl.europa.eu/doceo/document/TA-9-2023-0028_DE.html