Beiträge

Revision der EBR-Richtlinie

Am 2. Februar 2023 hat das Europäische Parlament in seinem Plenum den legislativen Initiativbericht zur Revision der Richtlinie 2009/38/EG (EBR-Richtlinie) beschlossen.

Die Europäische Kommission hat somit bis zum 31. Januar 2024 Zeit, einen Vorschlag für die Überarbeitung der EBR-Richtlinie vorzulegen „um deren Ziele, Begriffsbestimmungen und Verfahren zu präzisieren, das Recht der Arbeitnehmervertreter auf Unterrichtung und Anhörung, insbesondere während Umstrukturierungsprozessen zu stärken“.

Die erste Phase der Anhörung der europäischen Sozialpartner seitens der Europäischen Kommission hat bereits im April 2023 begonnen.

Das Europäische Parlament betont dass, „gut funktionierende Europäische Betriebsräte eine wichtige Rolle spielen, wenn es darum geht, die ordnungsgemäße Verwaltung multinationaler Unternehmen sicherzustellen“ .

Die Überarbeitung der Richtlinie soll folgende Ziele verfolgen:

  • Sicherstellung einer rechtzeitigen und aussagekräftigen Anhörung
  • Stärkung der subsidiären Vorschriften
  • Präzisierung des Geltungsbereichs der Vertraulichkeit
  • Verbesserung der Streitbeilegung
  • Einführung wirksamer, abschreckender und verhältnismäßiger Sanktionen
  • Beendigung der Ausnahmeregelung für Vereinbarungen aus der Zeit vor der Richtlinie
  • Sicherstellung des Zugangs zur Justiz

Wir von EBR-DOLMETSCHEN sind gespannt auf den Vorschlag der Kommission und stehen immer bereit Unternehmen und Betriebsräte bei Ihrem Dialog zu unterstützen.

 

Quellen

https://germany.representation.ec.europa.eu/news/mehr-rechte-fur-beschaftigte-kommission-startet-anhorung-der-sozialpartner-zu-europaischen-2023-04-11_de

https://www.europarl.europa.eu/doceo/document/TA-9-2023-0028_DE.html

Rückblick auf die Geschichte der Mitbestimmung in Europa

Die Europäische Union hat am vorletzten Wochenende ihren 60. Geburtstag gefeiert. Immer häufiger wird sie für das Elend unserer Welt (entfesselte Globalisierung, steigende Arbeitslosigkeit usw.) und für die strengen Sparmaßnahmen nach der Krise verantwortlich gemacht.

Mit diesem Beitrag möchten wir uns davon abwenden und stattdessen ihre Verdienste und Erfolge feiern, angefangen bei der Mitbestimmung.

Schon der Gründung der EU standen Werte wie Solidarität, Beteiligung, Freiheit und Demokratie zugrunde.

Das Ziel der Römischen Verträge war gemeinsam zu mehr Wohlstand zu gelangen. Aus diesem Grund maßen die Gründungsmitglieder der EWG dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) großen Wert bei. Wirtschaft- und Sozialpolitik stellten einen wichtigen Baustein im europäischen Konstruktionswerk dar.

Auch die Idee der Mitbestimmung stand schon vor 60 Jahren an der Wiege der europäischen Einigung und wurde mit der Zeit stetig weiterentwickelt. So hat das im EU-Vertrag von Maastricht (1992) verankerte Sozialpartnerverfahren gesetzgeberische Mitwirkungsbefugnisse der EU-Sozialpolitik gewährt.

Um tatsächlich das Ziel des Fortschritts und Zusammenhalts zu erreichen, musste man aber auch Unternehmen mit einbeziehen. Es folgte also im Jahre 1994 die Europäische Betriebsratsrichtlinie (EBR), die den europäischen Arbeitnehmern zum ersten Mal ermöglichte, in grenzüberschreitend tätigen Unternehmen der Europäischen Union, eigene Arbeitnehmervertretungen zu bilden. So begann die Erfolgsgeschichte der europäischen Betriebsräte, die einen wichtigen Beitrag zum sozialen Dialog innerhalb Europas leisten.

Das Recht auf Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer wurde im Jahr 2000 als garantiertes, geschütztes Grundrecht in der EU-Grundrechtecharta verankert und wurde mit dem EU-Vertrag von Lissabon rechtsverbindlich.

Die Mitbestimmung hat in jedem Land der EU verschiedene Ausprägungen, dennoch garantiert sie die faire Konfliktgestaltung und den Interessenausgleich zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

Wenn die EU das Vertrauen der europäischen Bürger zurückgewinnen will und den populistischen Kräfte in der Gesellschaft entgegenwirken will, muss sie sich verstärkt zu den Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechten und zur Stärkung der sozialen Grundrechte bekennen.

Jedenfalls wünschen wir der EU alles Gute zum 60. Geburtstag!

Rednertipps bei einem Europäischen Betriebsrat

Politiker, EU-Abgeordnete oder berühmte Persönlichkeiten sind es gewohnt, während Ihrer Arbeit, Dienstreisen oder Fernsehauftritte, mit Dolmetschern zusammen zu arbeiten.

Wenn ein Eurobetriebsrat gegründet wird und das besondere Verhandlungsgremium zum ersten Mal tagt, ist es für die meisten Teilnehmer eine neue, ungewohnte Situation. Es werden unterschiedliche Sprachen gesprochen und hinter ihren Rücken stehen Kabinen, in denen Konferenzdolmetscher das Gesprochene übersetzen.

Wir haben es in unserem Berufsleben häufiger erlebt: Der eine oder andere Teilnehmer kommt vor Beginn der Sitzung oder während der ersten Pause auf uns Dolmetscher zu und fragt, was er bei dieser neuen Situation zu beachten habe und wie er sprechen soll.

Deshalb haben wir nachfolgend ein paar Informationen und ein paar Tipps zusammengefasst, die für EBR-Neulinge von Nutzen sein können.

Sprechtempo:

  • Sie brauchen nicht extra langsam sprechen. Ein normales Sprechtempo ist für die Dolmetscher überhaupt kein Problem. Dolmetscher übertragen nicht nur Worte, sondern auch Inhalte und auf Grund der verschiedenen Sprachstrukturen kann es sogar hinderlich sein, wenn wegen der Langsamkeit der Sinn des Satzes nicht sofort eindeutig sein sollte.
  • Sprechen Sie jedoch nicht zu schnell. In der Regel sind frei gesprochene Reden etwas redundant und enthalten kurze Denkpausen, die dem Redner erlauben, seine Gedanken zu organisieren und mit seiner Botschaft fortzugehen. Anders ist es bei vorgelesenen Texten. Da braucht der Redner keine Denkpausen mehr, weil er den Text schon ausformuliert hat und am Text lange gefeilt hat. Vor allem, er muss nicht über das nachdenken, was er zu sagen hat. Deshalb neigen alle Menschen dazu, beim Ablesen schneller zu sprechen. Bevor Sie mit dem Vorlesen beginnen, machen Sie es sich noch einmal bewusst, dass sowohl die Dolmetscher als auch die Teilnehmer den Text und die darin enthaltenen Informationen und Zahlen zum ersten Mal hören. Es ist für das Verständnis von Vorteil, wenn Sie ab und zu eine kurze Pause einlegen. Auch der Protokollant wird Ihnen dankbar sein!

 

Umgang mit der Technik:

  •  Damit die Kommunikation bei der EBR-Sitzung einwandfrei verläuft, verfügt jeder Teilnehmer über ein Mikrofon und einen Kopfhörer. Über den Kopfhörer kann der Teilnehmer immer der Verdolmetschung in der eigenen Sprache folgen und wenn er eine Frage oder eine Anmerkung hat, kann er das Mikro einschalten und in seiner Muttersprache sprechen. Das Mikro beim Sprechen immer einschalten: Die Dolmetscher sitzen in schalldichten Kabinen und können nur das hören und übersetzen, was über das Mikrofon gesagt wird.
  • Das Mikrofon nach dem Sprechen ausschalten: Wenn mehrere Mikrofone gleichzeitig an sind, entstehen Störgeräusche.
  • Den Kopfhörer nicht in unmittelbare Nähe des Mikrofons stellen: Dies kann zu Rückkopplungsgeräuschen führen.
  • Pusten Sie nicht in das Mikrofon oder klopfen Sie nicht darauf, um zu testen, ob es funktioniert: die Dolmetscher und andere Teilnehmer könnten Kopfhörer anhaben und das Geräusch verstärkt hören
  • Behalten Sie den Kopfhörer in Ihrer Nähe auch wenn Sie einen längeren Vortrag halten: Jemand könnte Ihnen eine Frage in einer Fremdsprache stellen. Somit könnten Sie die Verdolmetschung hören.

 Besonderheiten bei der Verdolmetschung:

  •  Jede Sprache hat einen eigenen Kanal: Achten Sie darauf, dass Sie den Empfänger auf die Sprache eingestellt haben, die Sie hören möchten.
  • Die Verdolmetschung geschieht mit leichter Zeitverzögerung: Nachdem Sie fertig gesprochen haben, wundern Sie sich also nicht, wenn die Rückmeldung nicht sofort sondern erst nach einigen Sekunden kommt.

So! Das sind die wichtigsten Informationen, die man für die erste EBR-Sitzung braucht. Wir hoffen, dass Ihnen die Arbeit in diesem internationalen Gremium dank der Hilfe von professionellen Konferenzdolmeschern Spaß machen wird!

Wie funktioniert das Dolmetschen bei einem EBR?

Im heutigen Beitrag beschreiben wir kurz und prägnant, wie die Verdolmetschung eines Europäischen Betriebsrates/eines SE-Betriebsrats funktioniert.

Nehmen wir an, ein Unternehmen hat den Hauptsitz in Deutschland und Filialen in Frankreich und Italien.

Der deutsche Betriebsrat stößt nach Prüfung der erforderlichen Voraussetzungen die Verhandlungen für die Gründung eines EBRs an.

Die Mitglieder des Besonderen Verhandlungsgremiums werden zu einer Sitzung nach Deutschland eingeladen.

Es muss dafür gesorgt werden, dass die Mitglieder des BVG sich trotz der sprachlichen Barrieren untereinander und mit der Zentralen Leitung verständigen können.

Gerade da werden die Leistungen von professionellen Konferenzdolmetschern gefragt.

Im oben genannten Fall werden drei Sprachen gesprochen: Deutsch, Italienisch und Französisch.

Die Sprache die am meisten gesprochen wird ist Deutsch; der deutsche Betriebsrat hat die Verhandlungen angestoßen, die Zentrale Leitung sitzt in Deutschland und wird mit höchster Wahrscheinlichkeit auf Deutsch kommunizieren.

Man muss also garantieren, dass das Deutsche ins Italienische und Französische gedolmetscht wird.

Auch die französischen und italienischen Delegierten werden jedoch Fragen und Anmerkungen haben. Man braucht also auch eine Verdolmetschung aus dem Französischen und Italienischen ins Deutsche und aus dem Italienischen ins Französische und andersrum. Dies soll alles gleichzeitig geschehen, damit alle Teilnehmer dem Gesagten folgen können und an der Diskussion teilnehmen können.

Es werden also Italienisch-Simultandolmetscher benötigt, die aus dem Deutschen ins Italienische und andersrum dolmetschen und Französisch-Simultandolmetscher, die aus dem Deutschen ins Französischen und andersrum dolmetschen. Wenn ein italienischer Delegierte spricht, müssen die deutschen und französischen Kollegen verstehen was er sagt.

Der Italienisch-Dolmetscher wird also aus dem Italienischen ins Deutsche dolmetschen, der Französisch Dolmetscher nimmt die deutsche Verdolmetschung und überträgt sie ins Französische.

Pro Sprache benötigt man mind. 2 Dolmetscher. Diese wechseln sich ca. alle 30 Minuten ab, da das Simultandolmetschen eine sehr anstrengende Tätigkeit ist und ein hohes Maß an Konzentration fordert.

Die Dolmetscher sitzen in schalldichten Kabinen im selben Raum wie die Teilnehmer (der EBR-Sitzung). Die Dolmetschkabine ist ein unabdingbares Arbeitsmittel für Simultandolmetscher. In unserem Fall werden die ganze Zeit 3 Sprachen gleichzeitig gesprochen (wenn mehrere Länder vertreten sind, kann man auch 15 oder mehr Sprachen haben). Im Konferenzraum sind viele Hintergrundgeräusche zu hören wie z. B. Beamer, Klimaanlage, Menschen die sich Wasser einschenken, mit Gläsern klappern oder den Kaffe rühren etc… Ohne eine schalldichte Kabine würden sich der Redner und die Dolmetscher gegenseitig stören, das Hörverständnis wäre gefährdet und weder die Teilnehmer noch die Dolmetscher könnten sich konzentrieren.

Für das Gelingen der eigenen Veranstaltung sind also nicht nur erfahrene und professionelle Konferenzdolmetscher unabdingbar, sondern auch eine zuverlässige Konferenztechnik.

Das alles bekommen Sie von uns aus einer Hand.

Neuer Internetauftritt von EBR-Dolmetschen

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