EU-Lieferkettenrichtlinie
In den letzten Jahren war der Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) vor allem bei den Sitzungen der Europäischen Betriebsräte von Unternehmen mit Sitz in Deutschland im Fokus.
Dieses umfangreiche deutsche Wort sorgte zunächst für Stirnrunzeln in den Dolmetscherkabinen, insbesondere für jene Dolmetscherinnen und Dolmetscher, die es in Sprachen übertragen mussten, in denen ein ganzer Satz erforderlich ist, um zu erklären, was die deutsche Sprache mit einem einzigen Wort ausdrücken kann.
Mittlerweile hat sich auch die Europäische Union mit dem Thema der menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten für eine verantwortungsvolle Unternehmensführung beschäftigt.
Am 15. März haben die EU-Mitgliedsstaaten mit qualifizierter Mehrheit für die europäische Lieferkettenrichtlinie, die sogenannte Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) gestimmt.
Diese Richtlinie hat sich zum Ziel gesetzt, europaweit eine nachhaltige und verantwortungsvolle Unternehmensführung bei weltweit agierenden Unternehmen zu fördern. Gleichzeitig will man auch gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle EU-Unternehmen schaffen, die weltweit Profite erwirtschaften.
Die Richtlinie stellt ein entscheidender Meilenstein für den Schutz von Menschenrechten, Umwelt und menschenwürdiger Arbeit, vor allem gegen Kinder- und Zwangsarbeit dar.
Um in Kraft zu treten, braucht diese Richtlinie noch die Zustimmung des EU-Parlaments. Danach werden alle EU-Mitgliedstaaten verpflichtet sein, sie in nationales Recht umzusetzen. Somit wird dieses Thema uns in zahlreichen Sitzungen noch begleiten.
Wie nennt man diese Richtlinie in einigen EU-Sprachen:
EN Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD oder CS3D)
FR Directive sur le devoir de vigilance des entreprises (CSDDD oder CS3D)
ES Directiva sobre Diligencia Debida de las Empresas en materia de Sostenibilidad (DDDES)
IT Direttiva UE sulla due diligence delle imprese in materia di sostenibilità (CSDDD oder CS3D)