Sonderregelung für die Gestaltung von EBR- und SEBR-Sitzungen als Videokonferenz

Seit der Veröffentlichung der Sonderregelung im Bundesgesetzblatt dürfen in der Coronazeit EBR- und SEBR-Sitzungen ausnahmsweise auch als Videokonferenz stattfinden. Somit ist es möglich, auch in dieser Zeit mit Reiseeinschränkungen Betriebsratsarbeit weiter zu betreiben. Die Sitzungen sind weiterhin vertraulich, sodass keiner Zugang zu den Inhalten hat und Aufzeichnungen unzulässig sind. Besondere Verhandlungsgremien können sich ebenfalls über Videokonferenz treffen, wenn sie eine EBR-Vereinbarung aushandeln, jedoch nicht bei SE-Verhandlungen. Die Sonderregelung gilt bis zum 31. Dezember 2020 und nur wenn der EBR/SEBR deutschem Recht unterliegt. 

Wenn Sie mehr über simultan gedolmetschte Videokonferenzen erfahren möchten, kontaktieren Sie uns. Wir freuen uns, Sie ausführlich zu beraten.