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Revision der EBR-Richtlinie

Am 2. Februar 2023 hat das Europäische Parlament in seinem Plenum den legislativen Initiativbericht zur Revision der Richtlinie 2009/38/EG (EBR-Richtlinie) beschlossen.

Die Europäische Kommission hat somit bis zum 31. Januar 2024 Zeit, einen Vorschlag für die Überarbeitung der EBR-Richtlinie vorzulegen „um deren Ziele, Begriffsbestimmungen und Verfahren zu präzisieren, das Recht der Arbeitnehmervertreter auf Unterrichtung und Anhörung, insbesondere während Umstrukturierungsprozessen zu stärken“.

Die erste Phase der Anhörung der europäischen Sozialpartner seitens der Europäischen Kommission hat bereits im April 2023 begonnen.

Das Europäische Parlament betont dass, „gut funktionierende Europäische Betriebsräte eine wichtige Rolle spielen, wenn es darum geht, die ordnungsgemäße Verwaltung multinationaler Unternehmen sicherzustellen“ .

Die Überarbeitung der Richtlinie soll folgende Ziele verfolgen:

  • Sicherstellung einer rechtzeitigen und aussagekräftigen Anhörung
  • Stärkung der subsidiären Vorschriften
  • Präzisierung des Geltungsbereichs der Vertraulichkeit
  • Verbesserung der Streitbeilegung
  • Einführung wirksamer, abschreckender und verhältnismäßiger Sanktionen
  • Beendigung der Ausnahmeregelung für Vereinbarungen aus der Zeit vor der Richtlinie
  • Sicherstellung des Zugangs zur Justiz

Wir von EBR-DOLMETSCHEN sind gespannt auf den Vorschlag der Kommission und stehen immer bereit Unternehmen und Betriebsräte bei Ihrem Dialog zu unterstützen.

 

Quellen

https://germany.representation.ec.europa.eu/news/mehr-rechte-fur-beschaftigte-kommission-startet-anhorung-der-sozialpartner-zu-europaischen-2023-04-11_de

https://www.europarl.europa.eu/doceo/document/TA-9-2023-0028_DE.html

Wie funktioniert das Dolmetschen bei einem EBR?

Im heutigen Beitrag beschreiben wir kurz und prägnant, wie die Verdolmetschung eines Europäischen Betriebsrates/eines SE-Betriebsrats funktioniert.

Nehmen wir an, ein Unternehmen hat den Hauptsitz in Deutschland und Filialen in Frankreich und Italien.

Der deutsche Betriebsrat stößt nach Prüfung der erforderlichen Voraussetzungen die Verhandlungen für die Gründung eines EBRs an.

Die Mitglieder des Besonderen Verhandlungsgremiums werden zu einer Sitzung nach Deutschland eingeladen.

Es muss dafür gesorgt werden, dass die Mitglieder des BVG sich trotz der sprachlichen Barrieren untereinander und mit der Zentralen Leitung verständigen können.

Gerade da werden die Leistungen von professionellen Konferenzdolmetschern gefragt.

Im oben genannten Fall werden drei Sprachen gesprochen: Deutsch, Italienisch und Französisch.

Die Sprache die am meisten gesprochen wird ist Deutsch; der deutsche Betriebsrat hat die Verhandlungen angestoßen, die Zentrale Leitung sitzt in Deutschland und wird mit höchster Wahrscheinlichkeit auf Deutsch kommunizieren.

Man muss also garantieren, dass das Deutsche ins Italienische und Französische gedolmetscht wird.

Auch die französischen und italienischen Delegierten werden jedoch Fragen und Anmerkungen haben. Man braucht also auch eine Verdolmetschung aus dem Französischen und Italienischen ins Deutsche und aus dem Italienischen ins Französische und andersrum. Dies soll alles gleichzeitig geschehen, damit alle Teilnehmer dem Gesagten folgen können und an der Diskussion teilnehmen können.

Es werden also Italienisch-Simultandolmetscher benötigt, die aus dem Deutschen ins Italienische und andersrum dolmetschen und Französisch-Simultandolmetscher, die aus dem Deutschen ins Französischen und andersrum dolmetschen. Wenn ein italienischer Delegierte spricht, müssen die deutschen und französischen Kollegen verstehen was er sagt.

Der Italienisch-Dolmetscher wird also aus dem Italienischen ins Deutsche dolmetschen, der Französisch Dolmetscher nimmt die deutsche Verdolmetschung und überträgt sie ins Französische.

Pro Sprache benötigt man mind. 2 Dolmetscher. Diese wechseln sich ca. alle 30 Minuten ab, da das Simultandolmetschen eine sehr anstrengende Tätigkeit ist und ein hohes Maß an Konzentration fordert.

Die Dolmetscher sitzen in schalldichten Kabinen im selben Raum wie die Teilnehmer (der EBR-Sitzung). Die Dolmetschkabine ist ein unabdingbares Arbeitsmittel für Simultandolmetscher. In unserem Fall werden die ganze Zeit 3 Sprachen gleichzeitig gesprochen (wenn mehrere Länder vertreten sind, kann man auch 15 oder mehr Sprachen haben). Im Konferenzraum sind viele Hintergrundgeräusche zu hören wie z. B. Beamer, Klimaanlage, Menschen die sich Wasser einschenken, mit Gläsern klappern oder den Kaffe rühren etc… Ohne eine schalldichte Kabine würden sich der Redner und die Dolmetscher gegenseitig stören, das Hörverständnis wäre gefährdet und weder die Teilnehmer noch die Dolmetscher könnten sich konzentrieren.

Für das Gelingen der eigenen Veranstaltung sind also nicht nur erfahrene und professionelle Konferenzdolmetscher unabdingbar, sondern auch eine zuverlässige Konferenztechnik.

Das alles bekommen Sie von uns aus einer Hand.