Rückblick auf die Geschichte der Mitbestimmung in Europa
Die Europäische Union hat am vorletzten Wochenende ihren 60. Geburtstag gefeiert. Immer häufiger wird sie für das Elend unserer Welt (entfesselte Globalisierung, steigende Arbeitslosigkeit usw.) und für die strengen Sparmaßnahmen nach der Krise verantwortlich gemacht.
Mit diesem Beitrag möchten wir uns davon abwenden und stattdessen ihre Verdienste und Erfolge feiern, angefangen bei der Mitbestimmung.
Schon der Gründung der EU standen Werte wie Solidarität, Beteiligung, Freiheit und Demokratie zugrunde.
Das Ziel der Römischen Verträge war gemeinsam zu mehr Wohlstand zu gelangen. Aus diesem Grund maßen die Gründungsmitglieder der EWG dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) großen Wert bei. Wirtschaft- und Sozialpolitik stellten einen wichtigen Baustein im europäischen Konstruktionswerk dar.
Auch die Idee der Mitbestimmung stand schon vor 60 Jahren an der Wiege der europäischen Einigung und wurde mit der Zeit stetig weiterentwickelt. So hat das im EU-Vertrag von Maastricht (1992) verankerte Sozialpartnerverfahren gesetzgeberische Mitwirkungsbefugnisse der EU-Sozialpolitik gewährt.
Um tatsächlich das Ziel des Fortschritts und Zusammenhalts zu erreichen, musste man aber auch Unternehmen mit einbeziehen. Es folgte also im Jahre 1994 die Europäische Betriebsratsrichtlinie (EBR), die den europäischen Arbeitnehmern zum ersten Mal ermöglichte, in grenzüberschreitend tätigen Unternehmen der Europäischen Union, eigene Arbeitnehmervertretungen zu bilden. So begann die Erfolgsgeschichte der europäischen Betriebsräte, die einen wichtigen Beitrag zum sozialen Dialog innerhalb Europas leisten.
Das Recht auf Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer wurde im Jahr 2000 als garantiertes, geschütztes Grundrecht in der EU-Grundrechtecharta verankert und wurde mit dem EU-Vertrag von Lissabon rechtsverbindlich.
Die Mitbestimmung hat in jedem Land der EU verschiedene Ausprägungen, dennoch garantiert sie die faire Konfliktgestaltung und den Interessenausgleich zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
Wenn die EU das Vertrauen der europäischen Bürger zurückgewinnen will und den populistischen Kräfte in der Gesellschaft entgegenwirken will, muss sie sich verstärkt zu den Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechten und zur Stärkung der sozialen Grundrechte bekennen.
Jedenfalls wünschen wir der EU alles Gute zum 60. Geburtstag!
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